Noch ist´s vergleichsweise ruhig, doch das Thema ist sicher eine der spannendsten Aufgaben für die neue Regierung: Wie geht´s mit den öffentlichrechtlichen Medien weiter?
Viele werden bei der Regierung ausschließlich eine Prämisse sehen: Wie bringen wir den ORF auf Linie? Die Regierung wird sich wahlweise auf Reformbedarf, veränderte Lebensrealitäten, Wirtschaftlichkeit oder öffentlichrechtlichen Mehrwert berufen. Und ein weiteres Element kommt nun dazu: Der zuständige Medienminister Blümel hat nach außen bereits eine neue Linie vorgegeben: Der ORF soll “ein Schuhlöffel für die Privaten sein”.
Brauchen wir “Public Value”?
All das beantwortet aber eine Frage nicht: Brauchen wir überhaupt noch einen öffentlichrechtlichen Rundfunk? Diese Frage sollte eigentlich zu Beginn gestellt werden. Und nur dann, wenn diese Frage mit einem klaren Ja beantwortet wird (und ein “Nein” muss selbstverständlich auch denkmöglich sein), kann die zweite Frage gestellt werden: Was ist die Existenzberechtigung des Öffentlichrechtlichen Rundfunks? Wo liegt sein öffentlichrechtlicher Mehrwert, sein “Public Value”?
Österreich befindet sich hier in einer ganz speziellen Situation. Als “Medien-Albanien”-Europas bekannt, waren wir das letzte Land, das Privat-Fernsehen zugelassen hat. Abgesehen von der Perversität dieser Situation hat sich dadurch natürlich die Einstellung etabliert, dass prinzipiell alles im Fernsehen öffentlichrechtlich ist. Und so liest sich auch die Einleitung zum Public Value Bericht des ORF:
Der ORF-Public-Value-Bericht ist eine umfangreiche Leistungs- und Nutzenbilanz des ORF, die ORF-Dienste und Aktivitäten anhand einer Struktur ausgewählter Qualitätsdimensionen ausweist.
Als “Qualitätsdimensionen” werden individueller Wert, Gesellschaftswert, Österreichwert, internationaler Wert und Unternehmenswert definiert. Entlang dieser Richtschnüre entwickelt sich ein lesenswerter und fundierter Sammelband über die unterschiedlichen ORF-Aktivitäten der letzten Saison. Nur: Mit der Evaluierung eines messbaren öffentlichrechtlichen Mehrwerts hat das relativ wenig bis gar nichts zu tun. Wo also bleibt der “Public Value?”
Was heißt hier “öffentlich-rechtlich”?
Es wäre aber falsch, den Autoren des Berichts, die sich strikt an die Vorgaben gehalten haben, daraus einen Vorwurf zu machen. Denn der Fehler liegt weitaus tiefer, nämlich bei der grundlegenden Definition des öffentlichrechtlichen Auftrags. Das ORF-Gesetz normiert in §4 den “öffentlich-rechtlichen Kernauftrag”: Dabei finden sich Allgemeinplätze (“Förderung des Verständnisses für alle Fragen des demokratischen Zusammenlebens”) neben erzieherischen Aufträgen (“Förderung des Interesses der Bevölkerung an sportlicher Betätigung”) und Aufträgen, die mit öffentlichrechtlichem Mehrwert rein gar nichts zu tun haben, wie der “Darbietung von Unterhaltung”.
Die von Blümel angekündigte Medienenquete im Frühjahr könnte der Startschuss einer grundlegenden Fragestellung nach einer Notwendigkeit des öffentlichrechtlichen Sektors (inklusive “Wiener Zeitung”) sein. Und dann, in einem zweiten Schritt, sollte es darum gehen, den öffentlichrechtlichen Auftrag neu zu definieren, allerdings unter bestimmten Vorbedingungen, etwa:
- Der Auftrag muss klar, präzise und nach eindeutigen Kriterien evaluierbar sein.
- Die Evaluierung darf nicht maßgeblich vom öffentlichrechtlichen Sektor selbst durchgeführt werden.
- Der öffentlichrechtliche Auftrag muss eine klare Unterscheidbarkeit zu dem beinhalten, was Private genauso gut oder besser leisten können.
- Öffentlichrechtliche Medien sollen jene Lücken füllen, die Private nicht abdecken. Dabei geht es nicht um wechselseitige Konkurrenz, sondern um Zusammenarbeit und Unterstützung im Sinne größtmöglicher Pluralität.
- Die Tätigkeiten des ORF haben sich dann ausschließlich auf den öffentlichrechtlichen Auftrag zu beschränken.
Und was heißt das jetzt konkret?
Das alles sind nur Vorbedingungen, ehe es an die konkrete Formulierung geht: Was kann der ORF, was andere nicht können? Was schafft die Wiener Zeitung (als älteste noch erscheinende Zeitung der Welt ein besonders schützenswertes Kleinod), das sie so einmalig macht? Welche konkreten Aufgaben können öffentlichrechtliche Medien in einer fragmentierten, unüberschaubaren und unsicheren, von Fälschungen durchsetzten Medienwelt mit Bottom-Up-“Journalismus” erfüllen?
Es wird spannend sein, Antworten auf diese Fragen zu finden, für die auch ich in diesem Blog einige Beispiele nennen werde. Eines aber darf nicht passieren: Weiterwursteln wie bisher mit leicht veränderten Vorzeichen, Umstrukturierungen und schönen neuen inhaltslosen Formulierungen. Denn ich bin überzeugt: