Welche Vor- und Nachteile haben online-gestützte Prozesse zur politischen Partizipation aus demokratischer Perspektive? Differenzieren Sie dabei verschiedene Formate digitaler Bürgerbeteiligung.
Das Internet verändert politisches Handeln, gerade die neuen Formen des „Web 2.0“ bzw. von „Social Media“ stellen die Basis-Voraussetzungen politischen Handelns auf völlig neue Beine. Dadurch, dass Bürgerinnen und Bürger zumindest theoretisch die Öffentlichkeit in qualitativer und quantitativer Hinsicht gleich stark erreichen können wie Massenmedien und Parteien, wandelt sich Politik von einem stark obrigkeitsgeprägten Agieren („Top down“) zu Agieren zumindest auf Augenhöhe. Die basisdemokratische Wunschvorstellung eines „Bottom up“ Gestaltens von unten ist damit freilich noch lange nicht umgesetzt.
Durch diese neuen Formen können auch Journalistinnen und Journalisten als Gatekeeper prinzipiell umgangen werden. Das „Agenda Setting“ kann also auf neue Beine gestellt werden. Freilich ist die frühere „One to many“-Kommunikation von Politik und Massenmedien an Bürger einer „Many to Many“ Kommunikation gewichen. Die Gefahr, im Tsunami digitaler Meinungen unterzugehen, ist groß. Und so kristallisieren sich auch hier Opinion Leader auf Social Media (A-Blogger, Twitterer mit besonders vielen Followern) heraus. Doch die Chance, selbst mitzugestalten und am Ende gar selbst zum digitalen Opinion Leader zu werden, ist größer denn je.
Darauf reagiert die Politik. Denn die verstärkten politischen Online-Partizipationsmöglichkeiten sind weniger als „Gnade“ der politischen Autoritäten oder als Reaktion auf Politik(er)verdrossenheit zu verstehen, als als Versuch, den unkoordinierten Meinungs-Tsunami in gesteuerte Bahnen zu lenken. Für Politikerinnen und Politiker ist es unmöglich, jedem einzelnen Bürger, jeder engagierten Bürgerin Gehör zu schenken. Hier braucht es klare Partizipationsinstrumente.
Waren früher Wahlen und seltene Volksabstimmungen, Volksbefragungen oder ähnliche Instrumente die einzige Partizipationsmöglichkeit, werden in der Echtzeit-Demokratie wesentlich häufiger eingesetzte Partizipationsmöglichkeiten erwartet. Dem kommt freilich entgegen, dass Online-Beteiligung zeitlich und räumlich ungebunden sowie in Permanenz erfolgen kann.
Warum aber sprechen wir hier nur von „online-GESTÜTZTER“ Beteiligung? Ein Partizipationsverfahren, das exklusiv auf eine Online-Komponente setzt, wäre prinzipiell undemokratisch: Es schließt alle, die entweder nicht im Internet unterwegs sind („Offliner“) sowie alle, die das Internet zu diesem Zweck (etwa aus Datenschutzgründen) nicht nutzen wollen sowie jene, die von der Komplexität von Online-Partizipationsmöglichkeiten überfordert sind, völlig aus. Während der „digital divide“ allein schon demokratiepolitisch ein Problem darstellt, würde ein exklusiv online geführtes Partizipationsverfahren zu einer mit der Demokratie unvereinbaren Zwei-Klassen-Gesellschaft führen. Das ist eine Erkenntnis, die nach der ursprünglichen Ablehnung des Internet als „Medium für einige wenige Freaks“ und der anschließenden Überschätzung des Internet als „all inclusive Medium für eh alle“ mehr und mehr in Politik und Parteien ankommt.
Bei den einzelnen Verfahren zur Partizipation müssen wir unterschiedliche Intensitätsgrade unterscheiden – von einer einfachen „Eingabemöglichkeit“ ohne jegliche Bindungswirkung für die Politik über Onlinegestützte Abstimmungen bis zur Bindung der Politik an Ergebnisse onlinegestützter Partizipationsverfahren.
Anhand einiger konkreter Beispiele zeigt sich, wie unterschiedlich Qualität und Erfolg einzelner Partizipationsverfahren sein kann:
E-Petitionen des deutschen Bundestags: Hier haben alle Bürger das Recht, Petitionen einzureichen. Da eine anonyme Behandlung zugesichert wird und keine offiziellen Statistiken veröffentlicht werden, gehen die Meinungen über Erfolg oder Misserfolg auseinander. Fakt ist freilich, dass diese Form mangels Verbindlichkeit für die Politik überschaubaren Druck auf die politischen Akteure erzeugt.
In Österreich werden unter dem Menüpunkt „Online zustimmen“ auf der Parlaments-Homepage Bürgerinitiativen dargestellt, die online unterstützt werden können. Um hier aufzuscheinen, muss eine derartige Initiative von 500 Staatsbürgern (offline) unterzeichnet worden sein. Die Zustimmung auf der Parlamentshomepage wiederum kann nur online erfolgen. Ob elektronische Unterzeichner wahlberechtigte österreichische Staatsbürger sind, wird freilich nicht überprüft – ja nicht einmal, ob es sich um real existierende Personen handelt („Max Mustermann“ findet sich öfter in Einträgen). Mit dieser Methode kann der Grad der Unterstützung einer Bürgerinitiative theoretisch (da keinerlei Überprüfung über Authentizität der Unterzeichner) festgestellt werden. Stark unterstützte Initiativen (z.B. für Hypo-U-Ausschuss) können so auf größere massenmediale und Social-Media-Unterstützung hoffen und so für Druck auf die Politik sorgen. Das unterscheidet das Modell von der deutschen Variante massiv.
Freilich ist die österreichische Variante nicht schlüssig: Nicht nachvollziehbar ist etwa, dass die Unterstützungsunterschriften für die Einbringung nur offline erfolgen darf – während die Unterstützung einer eingebrachten Initiative nur online erfolgen darf. Damit werden Offliner (also dezidiert ganz bestimmte Gesellschaftsschichten bzw. Altergruppen) von dieser Form der Beteiligung weitgehend ausgeschlossen, was dem demokratischen Prinzip, einem Prinzip der Chancengleichheit, massiv zuwider läuft.
In Deutschland wurde bei der „Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft“ ein weiterer Versuch von Online-Beteiligung mit privater Unterstützung gestartet. Während dieser Versuch durch den „modernen Touch“ von vielen als Erfolg betrachtet wurde, ist die Reichweite mit 3.304 Mitgliedern und 494 Vorschlägen mehr als überschaubar. Das sind sogar absolut gesehen weniger Mitglieder und Vorschläge als etwa beim „Evolutionsprozess“ der ÖVP, einem onlinegestützten Weiterentwicklungsprozess der Volkspartei (also einem Projekt einer einzelnen Partei in einem wesentlich kleineren Land). Das liegt wohl auch am eingesetzten System „Adhocracy“ des Vereins „Liquid Democracy e.V.“.
Aus eigener Erfahrung als Leiter des Arbeitskreises Netzpolitik der ÖVP kann ich vom Umgang mit der Plattform „Liquid Feedback“ berichten: Das ganze System ist modular aufgebaut und bietet bis zur Delegation von Stimmrechten in bestimmten Verfahren umfangreiche und komplexe Möglichkeiten. Doch selbst das internetaffine Publikum ist vom komplizierten System hoffnungslos überfordert. Das hat sich auch bei den deutschen „Piraten“ gezeigt, die auf „liquid democracy“ setzen, bei Offline-Parteitagen aber einen wesentlich höheren Beteiligungsgrad erzielen. Hier zeigt sich eine große Gefahrenquelle: Wird Partizipation zu kompliziert, schreckt sie Bürgerinnen und Bürger ab, statt zur Beteiligung einzuladen.
In Österreich wird beim „Evolutionsprozess“ der ÖVP erstmals ein Parteiprogramm „bottom up“ gestaltet. Der Prozess folgt fast durchgängig den Prinzipien der Partizipationspyramide, wie sie etwa bei der deutschen Enquete eingesetzt wurde: Registrierung, Ideeneinbringung, aktive Beteiligung, Bewertung (in der ersten Phase über „Like“, „Dislike“ und Kommentare), Diskussion. Freilich ist dieser Prozess noch im Gang (ab 7. Jänner wird über das Ergebnis in einer Art „Urabstimmung“ von allen Parteimitgliedern gevotet (on- und offline), so dass sich über Erfolg und Misserfolg noch keine seriösen Angaben machen lassen. Im Unterschied zur deutschen Enquete wurde mit über 150 Offline-Veranstaltung freilich auch auf einen starken Offline-Faktor gesetzt, was eine direkte Auswirkung auf die Intensität der Beteiligung hatte. Auch das abschließende Voting-Verfahren vor dem Parteitag setzt auf eine starke Offline-Komponente. Wie bei der deutschen SPD werden sogar Parteilokale als Wahllokale bereit stehen.
Online-gestützte Verfahren haben einen weiteren Vorteil: Sie können Bürgern „eine Stimme geben“, dem Politiker in einem Rückkanal zeigen, was seine Wähler wirklich bewegt. So waren bei „Dialog über Deutschland“ von Angela Merkel in einer „blended participation“ medial doch auch weniger diskutierte Themen unter den meistunterstützten Beiträgen. Der meistunterstützte Beitrag etwa widmet sich einem Gesetz gegen die Leugnung des Völkermordes an den Armeniern und Aramäern – ein Thema, das medial praktisch keine Rolle spielte.
Eine weitere Beteiligungsform ist der Bürgerhaushalt, bei dem Bürger ein „Vorschlagsrecht“ für Budgetentscheidungen bzw. in eingeschränkten Teilbereichen sogar ein MitBESTIMMUNGSrecht haben. In vielen Fällen ist der Bürgerhaushalt daran gescheitert, dass entweder mangels verfügbaren Finanzen nur „Mängelverwaltung“ betrieben wurde, oder, dass wesentliche Entscheidungen den gewählten Mandataren vorbehalten werden. In Österreich funktioniert das System auf kommunaler Ebene in Kleingemeinden allerdings schon teilweise relativ gut. Die Identifikation mit dem „eigenen Projekt“, dem neuen Kindergarten oder Schulzubau, ist hier wesentlich einfacher zu erreichen.
Eine weitere Form ist der „Bürgerantrag“, bei dem Bürger mit einer bestimmten Anzahl von Unterstützern (on- oder offline) einen Antrag in unterschiedlichen Vertretungskörpern einbringen können. In Deutschland schon gang und gäbe, ist dieses Instrument in Österreich noch weitgehend unbekannt. Gemeinsam mit ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl habe ich dazu ein Modell vorgeschlagen, das 2015 auf Bezirksebene erprobt werden wird (Details unter www.buergerantrag.at). Hier soll der Bürger mit seiner Stimme eine konkrete Entscheidung erreichen können – er wird vom Untertanen, über den entschieden wird, selbst zum Entscheider. Auch hier ist freilich ausschlaggebend, ob die Politik den Bürgern wirklich den nötigen Entscheidungsspielraum lässt.
Und so nennt etwa „Zebralog“ folgende Kriterien als entscheidend für GUTE E-Partizipation:
- Entscheidungsspielraum (es gibt wirklich etwas zu entscheiden bzw. zu beeinflussen)
- Adressat (es steht fest, wer das Ergebnis der Partizipation wie nutzt)
- Prozessrelevanz (Das Ergebnis fließt in die relevanten Prozesse und Entscheidungen von Politik und Verwaltung, von Legislative und Exekutive, ein)
- Leistungsversprechen (es wird schon VOR Beginn klar dargestellt, wo die Grenzen der Beteiligung sind)
- Beteiligungsrahmen (Rahmenbedingungen, Regeln, Abläufe) werden klar definiert
- Sachorientierung (konkrete Sachentscheidung im Vordergrund)
- Öffentlichkeitsarbeit (breite Bewerbung des Partizipationsprozesses)
- Barrierefreiheit (möglichst wenig Hürden – auch in Bezug auf nötige Kompetenz, um am Prozess teilzunehmen (s. „liquid feedback“))
- Anonymität (Beteiligung ohne Angabe personenbezogener Daten – dies ist allerdings im Rahmen der aktuellen „Klarnamendiskussion“ mehr als umstritten)
- Moderation (erfolgt neutral, nach klaren und transparenten Regeln (etwa „Netiquette“))
- Responsivität (Akteure gehen aktiv auf Beteiligung ein)
- Rückmeldung (klare Dokumentation und Kommunikation, was mit dem Ergebnis und den Inputs passiert)
Zusammenfassend kann also nach mehr als drei Seiten in aller Kürze festgehalten werden: Online-gestützte (aber nicht online-exklusive) Prozesse zur politischen Partizipation können eine wesentliche Bereicherung der Demokratie sein, die den Bürgerinnen und Bürgern mehr Entscheidungsgewalt gibt und gegen Politik(er)verdrossenheit helfen kann – WENN sie richtig und ehrlich umgesetzt wird.
Diese Ausarbeitung ist die Beantwortung einer Prüfungsfrage an der Donau-Universität Krems / Politische Kommunikation bei Prof. Plaikner und Prof. Filzmaier.